INKLUSION
Persönliche Assistenz
Individuelle Hilfe im Alltag
- bei der Arbeit (Arbeits- und Ausbildungsassistenz)
- in der Freizeit (Kino/Theater, Ausflüge, Restaurant etc.)
Inanspruchnahme persönlicher Assistenz
Jeder Mensch, der von einer Behinderung bedroht ist oder eine Behinderung hat, die es ihm unmöglich macht, sein Leben ohne fremde Unterstützung eigenständig und selbstbestimmt zu führen, hat einen rechtlichen Anspruch auf Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen, wie zum Beispiel bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Durch ein vorhandenes Netzwerk können viele Bedürfnisse in diesem Bereich abgedeckt werden.
Kosten für Leistungen
Im Rahmen einer Persönlichen Assistenz besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung.
Auf Anfrage erhalten Sie dazu gerne mehr Informationen!